Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchung/Vertragsabschluss
Mit Ihrer Touranmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bieten Sie mir den Abschluss des Erlebnisvertrages verbindlich an. Diese erfolgt für den Anmelder und für alle mitgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGBs an. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung per Mail des Veranstalters zustande. Wird die Anmeldung vom Veranstalter bestätigt, ist der Gesamtbetrag bei Wanderreisen oder 3 Tage Wanderpaket bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Bei Tagestouren oder stundenweise geführten Touren, ist der Betrag nach der Tour direkt vor Ort zu bezahlen. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, soweit die Anmeldung 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Bei kurzfristigen Anmeldungen gilt ein Widerrufsrecht von 3 Tagen.
2. Teilnahmevoraussetzung
Teilnehmen kann jeder, der die konditionellen und gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechend der Tourenbeschreibung mitbringt und den Tourpreis nachweislich entrichtet hat. Der Bergwanderführer ist berechtigt zu Beginn oder während der Tour einen Teilnehmer, der erkennbar eines dieser Merkmale nicht erfüllt, von der Tour auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch der bezahlten Teilnahmegebühr!
3. Reiseantritt
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort bereitzustehen. Bei Missachtung besteht kein Anspruch auf Erlass der Teilnahmegebühr.
4. Leistungen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den Ausschreibungen und Informationen über die Tour. Die Internet- und Prospektausschreibung stellt den geplanten Veranstaltungsverlauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Änderungen der Tour sind aufgrund von Witterungsbedingungen auch kurzfristig möglich. Wir sind ständig bemüht, die auf unserem Internetportal präsentierten und angebotenen Erlebnisangebote korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Abläufe einer Veranstaltung können jedoch Änderungen unterliegen. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen können variieren und sind daher unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Falls es die Situation erfordert, kann eine andere Route gewählt werden. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Bergwanderführer an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. Verletzt der Bergwanderführer schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Ausser bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Bergwanderführer keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden.
6. Risiken und Haftung
Erlebnistouren in freier Natur beinhalten unvermeidbar gewisse Risiken. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Ob die Gesundheit jedes Teilnehmers den Anforderungen einer solchen Tour gewachsen ist, sollte jeder im Zweifelsfalle durch einen Arzt beurteilen lassen. An allen Touren und Unternehmungen beteiligt sich der Anmelder auf eigene Gefahr. Ein erhebliches Mass an Umsicht wird von jedem Teilnehmer erwartet. Besondere Umstände einer Erlebnisveranstaltung können eine Änderung des Ablaufs erforderlich machen. Für gleichwertigen Ersatz wird in Absprache mit den Teilnehmern Sorge getragen. Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass den Weisungen des Wanderführers nicht Folge geleistet werden; oder wenn sie von anderen Teilnehmern oder von Dritten verursacht wurden. Dem Bergwanderführer bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel Wettersturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Die Erlebnisveranstaltungen finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Veranstaltung durch den Kunden bei uns abzufragen. Sollte die Erlebnisveranstaltung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, wird der Termin abgesagt (vgl. §7.2). Der Veranstalter kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die den Kunden im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.). Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligen, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Das Mitführen eigener Hunde bei unseren Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Stornierung durch den Kunden
Es gelten die in §1 genannten Rücktrittsfristen. Für alle anderen Fälle gilt: Für Stornierungen bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 50 € pro Buchungsvorgang. Bei Stornierung ab einer Woche vor dem gebuchten Termin berechnen wir 50 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50 € pro Buchungsvorgang. Ab 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 % der Teilnahmegebühr.
7.2 Absage durch den Veranstalter oder Bergwanderführer
Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung nicht erreicht ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter oder Bergwanderführer ist berechtigt eine Veranstaltung wegen der Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung auch kurzfristig abzusagen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Bergwanderführers, staatlichen Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, Epidemien, Naturkatastrophen usw.). Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter oder den Bergwanderführer wird nach Möglichkeit versucht, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Können sich die Teilnehmer und der Veranstalter nicht auf einen Alternativ-Termin einigen, so erhält der Kunde einen Gutschein über den bereits gezahlten Betrag. Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten durch die Absage zusätzliche Kosten für die Teilnehmer entstehen, sind diese von den Teilnehmern selbst zu tragen. Die Absage des Veranstalters erfolgt per E-Mail. Bei kurzfristigen Absagen am Tag vor der Veranstaltung oder am selben Tag erhalten die Teilnehmer zusätzlich eine Absage per SMS. Es obliegt der Eigenverantwortung der Teilnehmer, eine Mobilfunknummer zu hinterlegen, unter der sie kurzfristig erreichbar sind.
7.3 Abbruch der Veranstaltung durch den Bergwanderführer
Der Bergwanderführer wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenveranstaltung die Durchführung der Veranstaltung durch ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergwanderführer gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine vorzeitige Rückreise, Übernachtungskosten, Mahlzeiten etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Der Bergwanderführer ist berechtigt eine Veranstaltung wegen der (Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung) abzubrechen (z.B. bei widrigen Wetterbedingungen, Erkrankung eines Bergwanderführers, Naturkatastrophen usw.). Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der nicht erbrachten Leistungen, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Zusätzlich anfallende Kosten sind von den Teilnehmern zu tragen.
8. Verleih von Ausrüstung
Das Leihen und die Nutzung eines Verleihgegenstandes, erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden am Verleihgegenstand trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Der Kunde haftet für Schäden, die ab dem Zeitpunkt an dem ein Verleihgegenstand für ihn zur Entgegennahme bereitgestellt wurde bis zum Ende der Nutzung entstehen – ausser der Schaden erfolgt vor der Nutzung und steht offensichtlich in keinerlei Zusammenhang mit dem Kunden.
Gerichtsstand ist Innsbruck